Neukundenregistrierung

Neukunde

Hinweis
Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen die Garantie über einen Bevollmächtigten gemäß §8 ElektroG2 beantragen.
Vertragspartner (Hersteller bzw. Bevollmächtigter)
Ansprechpartner
Bevollmächtigung gemäß §8 ElektroG2
Im Falle einer Bevollmächtigung tragen Sie bitte nachfolgend die Angaben zum ausländischen Hersteller / Vollmachtgeber ein:
Abweichende Rechnungsanschrift
Sollte die Rechnungsanschrift von der des Vertragspartners abweichen, können Sie dies nachfolgend vermerken.
Wird eine abweichende Rechnungsanschrift angegeben, muss die dazugehörige Umsatzsteuer-Ident.Nr. ebenfalls mit angegeben werden!
Registrierungsnummer
Wechseln Sie von einem von der stiftung ear anerkannten Garantiesystem zum System GEE Services, geben Sie bitte nachfolgend das entsprechende System und Ihre WEEE Nummer an:
Fusszeile
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