Bevollmächtigung

Hersteller, Vertreiber oder Importeure von elektronischen Produkten, die nach Deutschland verkaufen bzw. vertreiben, aber nicht hier ansässig sind, benötigen einen Bevollmächtigten. Nur dann kann die rechtskonforme Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben durch ausländische Unternehmen gewährleistet sein.

 

Die Noventiz GEE GmbH kann als Bevollmächtigter diese Aufgaben für Sie übernehmen. Wir kümmern uns um die rechtskonforme Umsetzung aller gesetzlichen Pflichten - damit Sie beim Verkauf Ihrer elektronischen Geräte kein Risiko eingehen und möglichst wenig bürokratischen Aufwand bewältigen müssen.

 

Zu den Leistungen unseres Netzwerkes gehören u.a.
-   Übernahme der Bevollmächtigung gemäß §8 ElektroG
-    Beratung zu allen Vorgaben aus ElektroG, BattG oder VerpackG
-    Übernahme laufender Meldungen und Registrierungen bei der Stiftung ear oder Beantragung einer WEEE-Nummer
-    Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie über unser eigenes zugelassenes Garantiesystem
-    Gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von alten oder defekten Elektrogeräten über zertifizierte Entsorgungsfachunternehmen


Der GEE Bevollmächtigten-Service – einfach, schnell, kompetent